Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2023
Sonstiges
05.01.2023
Eröffnungen
30.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
01.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
30.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
18.10.2016
Neueintragungen